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Wichtige Tipps für die Entrümpelung

Haushaltsauflösung im Todesfall

Ein Todesfall von nahen Angehörigen ist immer mit vielen Emotionen verbunden. Die Trauer über den Verlust schränkt die eigene Leistungsfähigkeit deutlich ein. Hinzu kommen dann noch viele organisatorische Dinge. Die Beerdigung und die Haushaltsauflösung im Todesfall müssen geplant und durchgeführt werden. Es ist hilfreich, wenn einige Dinge den Trauernden von Unternehmen abgenommen werden können. Zumindest die Entrümpelung können in Berlin die Rümpelfüchse durchführen. Dies ist ein Entrümpelungs- und Entsorgungsunternehmen, das alle notwendigen Erfahrungen für diesen Einsatz mitbringt.

Die Haushaltsauflösung richtig planen und durchführen

Zunächst muss herausgefunden werden, wer rechtlich befugt ist, die Haushaltsauflösung anzuordnen. Hierfür sind verschiedene Papiere notwendig. Die Sterbeurkunde und die bestätigte Erbschaft müssen zuerst vorliegen. Sind diese offiziellen Bereiche geklärt, können in Berlin etwa die Rümpelfüchse engagiert werden. Mit ihnen wird nun abgesprochen, in welcher Art die Wohnungsauflösung durchgeführt werden soll. Ist ein Todesfall überraschend eingetreten, liegt das Haus oder die Wohnung verlassen da. Beim ersten Betreten sollten deshalb notwendige Vorsichtsmaßnahmen bedacht werden. Atemschutz und Handschuhe sind Utensilien, die immer zur Hand sein sollten.

Im Fall eines Mietobjektes

Wurde ein Haus von Verstorbenen gemietet, ist die Kündigung des Vertrags zeitnah sinnvoll. Der Erbe übernimmt nicht nur die Rechte, sondern auch die Pflichten. Daher geht nach der Übernahme des Erbes ebenfalls diese Erbschuld an ihn über. Die Erben werden zuerst darüber entscheiden, was von dem Inventar übernommen werden soll. Die Entrümpelung von Dingen, die keinen oder wenig Wert besitzen, kann dann in Berlin von den Rümpelfüchsen durchgeführt werden. Dadurch wird das Objekt schnell geleert und die Miete kann gekündigt werden. Im Todesfall kann jedoch auch der Mietvertrag vom Erben weitergeführt werden. Der Vermieter besitzt nur ein Sonderkündigungsrecht, wenn er schwerwiegende Gründe nachweisen kann.

Was tun beim Eigentum?

Wird nach dem Todesfall eine Eigentumswohnung oder ein Haus geerbt, muss auch über das weitere Vorgehen entschieden werden. Wollen die Erben das Eigentum übernehmen oder verkaufen? Nach dem Todesfall steht in jedem Fall zuerst eine Entrümpelung an. Bei einem Haus können dabei große Mengen anfallen. Die Rümpelfüchse in Berlin werden in dem Fall Container ordern, in denen wertlose oder defekte Gegenstände entsorgt werden. Die Dinge, die noch einen Wert haben, werden später veräußert. Die Entrümpelung ist erst dann abgeschlossen, wenn die Wohnung besenrein übergeben wurde. Nun kann das Objekt entweder selber bezogen oder verkaufsbereit gemacht werden. Soll das Eigentum nach dem Todesfall und der durchgeführten Haushaltsauflösung verkauft werden, ist es sinnvoll, kleinere Renovierungsarbeiten vorzunehmen.

Haushaltsauflösungen bei Messi-Wohnungen

Ist der Todesfall in einer Messi-Wohnung eingetreten, ist die notwendige Entrümpelung besonders aufwendig. Diese Art der Haushaltsauflösung besteht dann zuerst darin, die gesamten Müllberge zu entsorgen. Privatleute sind mit der Menge an Arbeit schnell überfordert. Eine professionelle Firma kann diese Arbeit gut organisieren und durchführen. Zur Entrümpelung werden Container bestellt, die später mit den entsprechenden Wertstoffen gefüllt werden. Anschließend werden diese dann fachgerecht entsorgt. Später wird erst sichtbar, welche Möbel und Wertsachen sich noch unter den Bergen an Müll versteckt hatten. Diese können dann von den Erben behalten oder verkauft werden. Auf diese Weise werden die Entrümpelung und die Wohnungsauflösung nach und nach bewältigt.

Fachgerechte Mülltrennung bei der Haushaltsauflösung

Sollen die Kosten gering gehalten werden, ist eine fachgerechte Mülltrennung wichtig. Die Rümpelfüchse in Berlin werden daher diverse Container kommen lassen. Nach einem Todesfall kommen viele verschiedene Arten von Abfällen zusammen. Alte und defekte Möbel werden anders entsorgt als Dinge, die die Umwelt belasten können. Manchmal tauchen alte Farbeimer auf, die seit Langem verwahrt wurden. Diese müssen dann als Sondermüll deklariert werden. Bauschutt gehört wieder in eine andere Kategorie. Wird bei der Entrümpelung diese Unterscheidung direkt beachtet, kann die Haushaltsauflösung kostengünstiger abgerechnet werden.

Haushaltsauflösung in Eigenregie

Nach einem Todesfall nehmen sich manche Angehörige vor, die Entrümpelung und Haushaltsauflösung selber durchzuführen. Die Belastung, die verschiedenen Dinge durchzusehen, die emotional behaftet sind, ist für sie schwierig. Manchmal wird diese Arbeit aber doch zu belastend. Die Hinterbliebenen können dann auch später noch die Entscheidung treffen, die Rümpelfüchse zu kontaktieren. Sie werden die Erben ab diesem Zeitpunkt tatkräftig unterstützen. Auf diese Weise wird die Haushaltsauflösung bewältigt und zu einem guten Ende gebracht.
Beitrag vom 25.03.2022

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